Während Ihres Krankenhausaufenthaltes können Sie sich aus zwingenden Gründen beurlauben lassen. Wenden Sie sich an Ihren Stationsarzt: er wird Ihnen sagen, ob eine Beurlaubung in Ihrem besonderen Falle möglich ist. Sie benötigen neben der Erlaubnis des Arztes auch eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Möchten Sie entgegen ärztlichem Rat das Stauferklinikum verlassen, können wir Sie natürlich nicht daran hindern. Sie müssen dann die Verantwortung dafür allerdings selbst tragen. Bedenken Sie bitte auch, daß die Krankenkasse es ablehnen kann, Ihre Behandlungskosten zu übernehmen, wenn Sie unser Haus auf eigenen Wunsch verlassen.