Größere Geldbeträge, Schmuck und sonstige Wertgegenstände sollten Sie zu Hause lassen. In Ausnahmefällen können Sie Wertsachen bei der Verwaltung (Kasse) zur kostenlosen Aufbewahrung hinterlegen. Ansonsten können wir für abhandengekommene Wertgegenstände nicht haften und auch keinen Schadenersatz leisten.