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Freitag, 18. Mai 2012
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Kostenübernahme
Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (Orts-, Betriebs-, Innungskrankenkasse) oder einer Ersatzkasse, rechnen wir die entstandenen Behandlungskosten – nicht jedoch die Kosten für Wahlleistungen – direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Krankenkasse muß sich in der Regel durch eine Kostenübernahme-Erklärung schriftlich zur Übernahme der Krankenhauskosten bereit erklären. Sofern Sie diese nicht schon mitgebracht haben, werden wir die Erklärung für Sie beantragen.
Falls Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, können wir ebenso direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen, wenn Sie uns Ihre Klinik-Card vorlegen.
Wenn Sie Ihre Krankenhauskosten selbst zahlen, werden Ihnen unsere Leistungen detailliert in einer Endabrechnung nach der Entlassung in Rechnung gestellt. Vorab müssen wir Sie aber bitten, einen Kostenvorschuß, der dem zu erwartenden Rechnungsbetrag angemessen ist, zu entrichten.
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STAUFERKLINIKUM
Wetzgauer Straße 85
73557 Mutlangen
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