Sämtliche Informationen, die unsere Ärzte von Ihnen erhalten, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Ihr Arzt wird mit Ihren Angehörigen alles Wichtige besprechen, soweit er davon ausgehen kann, daß dies in Ihrem Sinne ist. Außenstehenden werden nur Auskünfte erteilt, wenn Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbunden haben. Deshalb können keine telefonischen Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand bzw. über den Behandlungsverlauf erteilt werden, es sei denn, der Anrufer wäre Ihrem Arzt persönlich bekannt.