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Freitag, 18. Mai 2012
Patienten Von A bis Z
Selbstbeteiligung

Als volljähriges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie die gesetzlich festgelegte Selbstbeteiligung an den Behandlungskosten leisten. Dieser Eigenanteil wird Ihnen nach der Entlassung vom Stauferklinikum in Rechnung gestellt und nach Zahlungseingang an Ihre Krankenkasse abgeführt.

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STAUFERKLINIKUM
Wetzgauer Straße 85
73557 Mutlangen