Als volljähriges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie die gesetzlich festgelegte Selbstbeteiligung an den Behandlungskosten leisten. Dieser Eigenanteil wird Ihnen nach der Entlassung vom Stauferklinikum in Rechnung gestellt und nach Zahlungseingang an Ihre Krankenkasse abgeführt.