Unsere normalen Regelleistungen werden durch das DRG-Entgelt abgedeckt und von allen Krankenkassen übernommen. Das Stauferklinikum bietet Ihnen aber weitergehende Wahlleistungen an: die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, die Behandlung durch den Chefarzt (bei Patienten der Belegabteilungen kann die Mitbehandlung durch die Chefärzte der Hauptabteilungen gewählt werden), die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson, Telefon und Telefax.
Diese Wahlleistungen müssen Sie in den meisten Fällen selber bezahlen, wenn Sie nicht Mitglied einer Zusatzversicherung sind. Für die Gewährung von Wahlleistungen schließen wir als Klinik mit unseren Patienten einen besonderen Vertrag ab. Am besten teilen Sie uns Ihre Wünsche gleich bei der Aufnahme mit. Selbstverständlich können Sie aber auch noch während Ihres Aufenthaltes Wahlleistungen vereinbaren.