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Freitag, 18. Mai 2012
Pflege Kurzzeitpflege
Allgmeine Informationen

Die Einrichtung Kurzzeitpflege steht zur Zeit nicht zur Verfügung.

Wir freuen uns, Ihnen eine neue Pflegeform – Kurzzeitpflege – im Stauferklinikum anbieten zu können. Im folgenden möchten wir Sie über unser Angebot informieren.

Die Kurzzeitpflege wurde im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes als eine neue, stationäre Pflegeform eingeführt. Sie wurde für Menschen konzipiert, die nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin der Pflege bedürfen und in Ihrer häuslichen Umgebung noch nicht ausreichend betreut werden können. Auch in häuslichen Krisensituationen, in denen die Versorgung nicht ausreicht oder bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen kann auf dieses Angebot zurückgegriffen werden.

Was müssen Sie tun, um dieses Angebot nutzen zu können?

a) Sie sind Patient im Klinikum:

  • Sprechen Sie unser Krankenpflegepersonal an.
  • Das Genehmigungsverfahren über den Medizinischen Dienst der Pflegekassen wird eingeleitet bzw. von uns vorgenommen.
  • Sprechen Sie mit dem behandelnden Stationsarzt, dem Pflegedienst und der Heimleitung die Terminplanung ab.
  • Unterschreiben Sie den Vertrag für die Kurzzeitpflege bei der Heimleitung.

b) Sie werden in der häuslichen Umgebung pflegerisch versorgt:

  • Beantragen Sie diese Leistung bei der Pflegekasse.
  • Sprechen Sie einen Termin ab mit der Heimleitung
  • Unterschreiben Sie einen Vertrag für Kurzzeitpflege.

Voraussetzungen

Um den Anspruch auf Kurzzeitpflege geltend machen zu können, muss die Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt werden. Wir übernehmen für Sie gerne diesen administrativen Aufwand. Bitte wenden Sie sich an das Pflegepersonal auf der Pflegegruppe. Falls Sie aus der häuslichen Umgebung heraus Interesse an der Kurzzeitpflege haben, beantragen Sie diese bitte über den Medizinischen Dienst Ihrer Pflegekasse und rufen uns zur Terminplanung an.

Anspruchszeitraum

Der gesetzlich garantierte Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.

In Einzelfällen kann der Aufenthalt verlängert werden. Die entstehenden Kosten müßten dann allerdings in vollem Umfang von Ihnen übernommen werden.

Finanzierung

Die Kurzzeitpflege wird als Leistung des Pflegeversicherungsgesetzes über die Pflegekassen finanziert. Die Pflegekasse übernimmt:

  • für den pflegerischen Aufwand
    in der Pflegestufe I € 53,30 pro Tag
    in der Pflegestufe II € 69,20 pro Tag
    in der Pflegestufe III € 89,10 pro Tag

  • für Unterkunft und Verpflegung berechnet das Stauferklinikum € 21,30 pro Tag Eigenanteil. Diese Angaben gelten ab 01. 01.2008.

Ärztliche Zuständigkeit

Die Kurzzeitpflege gilt ausschließlich als pflegerische Maßnahme. Die ärztliche Betreuung übernehmen aufgrund kassenärztlicher Vorschriften der behandelnde Hausarzt oder im Notfall Ärzte unserer Klinik. Das bedeutet, daß auch die medikamentöse Versorgung unserer Patienten für den Zeitraum der Kurzzeitpflege vom Hausarzt gewährleistet wird. Wir werden uns im konkreten Fall mit den Hausärzten in Verbindung setzen und das Vorgehen absprechen.

Anschlussmaßnahmen

Da die Kurzzeitpflege auf maximal 3 Monate begrenzt ist, müssen frühzeitig die Weichen gestellt werden, um im Bedarfsfall eine weitere pflegerische Versorgung im häuslichen Bereich zu gewährleisten. Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich und beraten Sie, welches Angebot in Ihrer individuellen Situation in Frage kommt.

Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an die Heimleitung, Frau Ivancevic, Telefon 07171/701 - 2020.
Wir wünschen unseren Patienten gute Besserung und hoffen, daß unser Angebot dazu beitragen kann, die Selbständigkeit in der häuslichen Umgebung so weit als möglich wiederzuerlangen.


Heimleiterin Kurzzeitpflege:
Birgit Ivancevic

Telefon:
07171 / 701 - 2020

E-Mail:
birgit.ivancevic@stauferklinikum.de